Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein.
Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
In welcher Reihenfolge versichere ich mein neues Wohnmobil?
Du brauchst für die Angebotsberechnung einige Angaben des Wohnmobils (Listenpreis, Baujahr) und musst Deinen Schadenfreiheitsrabatt kennen. Wenn das Wohnmobil ein neu hinzukommendes Fahrzeug ist, können wir es als „Zweitwagen“ einstufen. In unserem Online-Tarifrechner kannst Du nun Deine Prämie berechnen.
Du entscheidest Dich auf Basis unseres Angebots für eine Versicherungskonstellation (Vollkasko / Teilkasko).
Du forderst bei uns eine EVB zur Anmeldung Deines Wohnmobils bei der Zulassungsstelle an. Dies kannst Du bei uns per Mail oder telefonisch initiieren.
Du bekommst per Mail von uns eine EVB zugesandt. Diese übergibst Du entweder demjenigen, der das Wohnmobil anmeldet oder Du nimmst sie selbst mit zur Zulassungsstelle.
Im gleichen Zuge reichst Du bei uns den Antrag einer Wohnmobilversicherung ein. Den Antrag findest Du ebenfalls auf unserer Seite. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief oder -schein).
Wir bzw. unser Versicherer sendet Dir die Police zu
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein.
Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungs -bestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Ja. Lediglich bei einem Versichererwechsel wird keine EVB an den Kunden verschickt. In diesem Fall sendet der Versicherer die Bestätigung an das zuständige Straßenverkehrsamt und gewährt ab der nächsten Hauptfälligkeit dann den Versicherungsschutz.
Muss ich bei einem Versichererwechsel meine Versicherung des Wohnmobils selber kündigen?
Ja. Du kannst entweder spätestens 1 Monat vorher zum Ablauf kündigen (das unterschriebene Kündigungsschreiben kannst du mittlerweile auch per eMail an die Versicherer senden) oder aufgrund einer Prämienerhöhung. Im Falle einer Prämienerhöhung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mitteilungsschreibens gekündigt werden. Gegenüber der Zulassungsstelle musst Du nichts unternehmen, das erledigt der neue Versicherer.
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Zur Zulassung oder Ummeldung Deines Wohnmobils benötigst Du eine sog. EVB für die Zulassungsstelle. Diese können wir Dir problemlos per eMail zukommen lassen. Bitte kontaktiere uns per Mail oder Telefon; der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Wie kann ich die Versicherung meines Wohnmobils wechseln?
Das ist ganz einfach. Zunächst suchst Du eine neue Versicherung mit Deinen Fahrzeugdaten und lässt anhand Deiner Parameter ein Angebot erstellen. Dieses kannst Du bei uns im Tarifrechner auch selbst erstellen. Wenn dieses Angebot Deine Zustimmung findet, kannst Du dies dann annehmen. Bei uns müsstest Du einen Antrag ausfüllen (wir können telefonisch helfen) und uns zusenden. Dies muss natürlich rechtzeitig erfolgen, da Du einen Monat vor der Hauptfälligkeit Deine aktuelle Versicherung kündigen kannst.
Mein Wohnmobil ist ein Selbstumbau – könnt Ihr das versichern?
Ja, das bekommen wir hin. Allerdings muss die Zulassung auch als Wohnmobil (M1 SA) erfolgt sein, d.h. im Fahrzeugschein und Brief ist dies entsprechend so vermerkt. Bei dem Fahrzeugwert ist der Listenpreis des Basisfahrzeugs zuzüglich der fiktiven Umbaukosten durch einen Fachbetrieb anzugeben.
Ich kenne den Listenpreis meines Wohnmobils nicht – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich?
Welchen Schadenfreiheitsrabatt
habe ich?
Diese sehr häufige Frage ist für unsere Angebotsberechnung eine der wichtigsten Fragen. Nur weil Dein aktueller Versicherer auf der letzten Prämienrechnung „SF10“ ausweist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Du auch 10 schadenfreie Jahre faktisch bestätigt bekommst. Meist handelt es sich um sog. Sondereinstufungen.
Wir benötigen für unsere Angebotsberechnung die tatsächlich von Dir zugrundeliegende, schadenfreie Zeit. Hier hilft uns die Angabe Deines sog. „Rabattgrundjahr“, dies kann Dir die Hotline Deines bestehenden Versicherers mitteilen.
Wenn Du Dein Wohnmobil bereits seit 7 Jahren komplett schadenfrei gefahren hast, ist in unserem Prämienrechner davon auszugehen, dass Du 7 schadenfreie Jahre – also SF7 – hast. Wir haben als Maximum die Stufe SF6, deswegen müsstest Du in dieser Konstellation „SF 6“ wählen.
Wie kann ich eine Wohnkabine versichern?
Wenn Du ein Fahrzeug mit einer absetzbaren Wohnkabine besitzt, kannst Du dieses über uns versichern. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine sind bei uns auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Die Wohnkabine muss im Fahrzeugbrief / -schein eingetragen sein (nicht als Ladung!).
Ist das Wohnmobil gegen Elementarschäden versichert?
Ja. Bei Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung) ist das Wohnmobil im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgesichert.
Gibt es bei der Wohnmobilversicherung eine Entschädigungsgrenze bei Glasbruch?
Nein. Ab unserem Tarif 11/2024 ist in unserer Teilkaskoversicherung keine Entschädigungsgrenze für Glasbruch am Wohnmobil enthalten.
Darf ich mein Wohnmobil vermieten?
Nein. Der private Tarif sieht zwar vor, dass viele unterschiedliche Fahrer das Wohnmobil nutzen dürfen aber nicht die Vermietung. Auch in Ausnahmefällen ist dies nicht abgesichert. Dafür haben wir einen individuellen Tarif für Selbstfahrer-Vermieter.
Sind bei einem Wohnmobil Tierbissschäden über Horbach versichert?
Ja. Und zwar im neuen Tarif ab 11/2024 sogar in unbegrenzter Höhe auch für die Folgeschäden.
Darf ich ein privates Wohnmobil vermieten und ist es dann noch versichert?
In unserem privaten Wohnmobiltarif dürfen zwar beliebig viele bzw. unterschiedliche Fahrer das Wohnmobil fahren aber Vermietungen sind nicht versichert. Hierfür haben wir einen speziellen Selbstfahrer-Vermiettarif.
Ist in Wohnmobilversicherungen automatisch ein Schutzbrief enthalten?
Nein. Bei Horbach ist allerdings in dem privaten Wohnmobiltarif ein Schutzbrief für Wohnmobile bis zu 4t mitversichert.
Wie viele Kilometer darf ich im Jahr mit meinem Wohnmobil fahren?
So viel, wie Du magst bzw. Dein Wohnmobil es schafft. Bei uns gibt es keine Kilometerbegrenzung. Genießt Euren Urlaub!
Gibt es einen Rabattschutz?
Nein. Aber unsere SF-Klassen sind so nah beieinander aufgebaut, dass Du relativ zügig nach einem Unfall wieder in eine günstigere Prämie gelangst.
Wer darf das Wohnmobil fahren?
Jeder, der für das Wohnmobil einen gültigen Führerschein hat.
Gibt es Einschränkungen bei Glasbruch am Wohnmobil?
Nein, in der Entschädigungshöhe gibt es keine Einschränkungen. Lediglich wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Ist das Fährrisiko bei Horbach für Wohnmobile mitversichert?
Ja. Schäden die bei einem Transport des Wohnmobils auf einer Fähre entstehen, sind mitversichert.
Ist bei Horbach für Wohnmobile der Auslands-Schadenschutz mitversichert?
Ja.
Gibt es einen Tarif für Beamte bzw. öffentlicher Dienst für die Wohnmobilversicherung?
Nein. Wir unterscheiden in unserem Spezialtarif nicht nach Berufsgruppen.
Darf ich mit dem Wohnmobil nach Tunesien fahren bzw. ist es dort auch versichert?
Nein. Der Geltungsbereich unseres Spezialtarifs für Wohnmobile ist Europa, die europäische Union mit Marokko und der Türkei.
Wann kann ich den Antrag bei Horbach für mein Wohnmobil einreichen?
Idealerweise dann, wenn Du alle Daten hast. Eine Kopie des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs des Wohnmobils hilft uns enorm bei der Bearbeitung weiter. Wenn Du lediglich das Kennzeichen noch nicht kennst, ist das in Ordnung. Dies kannst Du uns nachmelden.
Was ist der Auslandsschadenschutz in der Wohnmobil-Versicherung?
Der Auslandsschadenschutz ist eine integrierte Leistung in unserem Wohnmobil Spezialtarif. Er greift, wenn Du im Ausland unverschuldet einen Unfall hast und die Kfz-Haftpflicht Deines Unfallgegners die Schadenskosten nicht vollständig abdeckt. Bei vielen Wettbewerbern ist diese Leistung ein beitragspflichtiger Zusatzbaustein.
Was ist eine Fahrerschutzversicherung in der Wohnmobil-Versicherung?
Die Fahrerschutzversicherung ist eine integrierte Leistung in unserem Wohnmobil-Spezialtarif, der Fahrer absichert. Eine Fahrerschutzversicherung greift bei Personenschäden, die die Person hinter dem Lenkrad durch einen selbst verschuldeten Unfall erleidet – und sonst nicht ersetzt bekommt.
Welche Versicherungssumme je Schaden umfasst der Horbach-Spezialtarif für Wohnmobile?
Unser Spezialtarif für Wohnmobile umfasst eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro je Schaden (Personen- und Sachschäden) und 15 Mio. Euro je Vermögensschaden.
Welche Tierunfälle sind versichert in dem Wohnmobil-Spezialtarif bei Horbach?
Es sind nicht nur Wild-, sondern auch Schäden mit z.B. Kühen, Pferden oder Schafen versichert.
Gibt es eine Höchstentschädigung zu Tierbissschäden im Wohnmobiltarif von Horbach?
Nein.
Wie lange erhalte ich im Totalschaden die Neuwert Entschädigung im Wohnmobil-Spezialtarif von Horbach?
In Falle eines Totalschadens wird innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung der Neuwert entschädigt.
Wie lange erhalte ich im Totalschaden die Neuwert Entschädigung im Wohnmobil-Spezialtarif von Horbach?
In Falle eines Totalschadens wird innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung der Neuwert entschädigt.
Welches ist die Mindestversicherungssumme im Horbach-Spezialtarif für Wohnmobile?
Als Listenpreis-Untergrenze nehmen wir 50.000 € an. Hat Dein Wohnmobil gem. Listenpreis weniger gekostet, müssen wir leider dennoch mit dem Listenpreis in Höhe von 50.000 € rechnen.
Kann ich mein Wohnmobil über Horbach auch nur wenige Monate versichern?
Wir haben die Möglichkeit, Dein Wohnmobil in unserem Spezialtarif mit einem Saisonkennzeichen zu versichern. Die Mindestzeit beträgt 6 Monate.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt auch auf eine andere Person übertragen?
Ja, auf Angehörige 1. Grades ist die ohne Probleme möglich. Voraussetzung ist, dass diese auch so lange einen Führerschein haben.
Wem melde ich einen Schaden, den ich mit meinem über Horbach versicherten Wohnmobil verursache?
Schäden, die Du anderen Personen oder Gegenständen zufügst, kannst Du direkt unserem Versicherer melden. Dieser wird sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und Du musst dich um nichts mehr kümmern. Für Schäden an Deinem Wohnmobil kontaktierst Du unsere Schadenhotline oder schreibst uns eine Mail. Wir können die Regulierung dieses Schadens dann im Auge behalten.
Was versteht man unter Elementar-Schäden in Verbindung mit einem Wohnmobil?
Elementarschäden sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen. Diese sind in unserem Horbach-Spezialtarif mitversichert.
Wer ist Horbach?
Wir sind ein Versicherungsmakler, welcher mit nahezu 90% aller Versicherungsgesellschaften am deutschen Markt zusammen arbeitet. Wir verhandeln regelmäßig mit den Top-Versicherern zu optimalen Absicherungen für Wohnmobile. Derzeit können wir die aus unserer Sicht besten Preis-Leistungskonditionen in unserem Horbach-Spezialtarif über die Helvetia anbieten. Wir sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und haben unseren Sitz im Herzen Düsseldorfs. Wir haben keine Verflechtung mit der Horbach Finanzberatung und sind auch kein Baumarkt Ableger. Wir sind ein seit 75 Jahren bestehendes Unternehmen.
Wir sind ein Versicherungsmakler, welcher mit nahezu 90% aller Versicherungs- gesellschaften am deutschen Markt zusammen arbeitet. Wir verhandeln regelmäßig mit den Top-Versicherern zu optimalen Absicherungen für Wohnmobile. Derzeit können wir die aus unserer Sicht besten Preis-Leistungskonditionen in unserem Horbach-Spezialtarif über die Helvetia anbieten. Wir sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und haben unseren Sitz im Herzen Düsseldorfs. Wir haben keine Verflechtung mit der Horbach Finanzberatung und sind auch kein Baumarkt Ableger. Wir sind ein seit 75 Jahren bestehendes Unternehmen.